Allgemeine Geschäftsbedingungen

Behandlung von Angeboten

Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Eine Weitergabe ohne unsere Zustimmung verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe, falls der Dritte das Geschäft abschließt.

Vertragsabschluss

Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages (im folgenden „Hauptvertrag“ genannt) durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung ist zu unseren Gunsten eine Provision verdient und fällig. Wird der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern der zustande gekommene Hauptvertrag mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich gleichwertig ist (z. B. Share Deal/Asset Deal). Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist uns vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Auf unser Verlangen wird der Auftraggeber uns eine Vertragsabschrift überlassen.

Provisionsanspruch

Die vom Auftraggeber geschuldete Provisionshöhe im Fall des Abschlusses eines Hauptvertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé bzw. Maklervertrag. Bei Grundstückskäufen erfolgt die Berechnung der Provision auf Basis des vereinbarten Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehender Nebenleistungen. Werden hinsichtlich eines verkauften Grundstücks vertragliche Nebenleistungen vereinbart, welche die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks betreffen, wie Bau und Architektenleistungen, Generalübernehmer- oder Generalunternehmervertrag (Projektierung), so wird der wirtschaftliche Wert der Projektierung zum Gesamtkaufpreis hinzugerechnet. Die Provision wird im Fall der Übertragung eines Erbbaurechts aus dem Gesamtkaufpreis und im Fall der Bestellung des Erbbaurechtes aus dem auf die gesamte Vertragsdauer anfallenden Erbbauzins errechnet. Werden statt der Immobilie einzelne oder alle Anteile einer Gesellschaft veräußert, erfolgt die Berechnung der Provision aus dem Gesamtkaufpreis, zu dem auch vom Käufer übernommene Verbindlichkeiten zählen. Bei Miet- und Pachtverträgen berechnet sich die Provision aus einem Vielfachen der Monatsnettomiete. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Berechnungsgrundlage für die Provision maßgebend. Bei mietfreien Zeiten wird die Miethöhe angesetzt, die im Anschluss an die Mietfreiheit vereinbart ist.

ERSATZANSPRÜCHE

Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruchs verhindert, berechtigt uns zum Ersatz des sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.

Geldwäscheprüfung

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Sie verpflichten sich, uns die nach den gesetzlichen Vorgaben hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

Haftung

Die von uns gemachten Angaben, z. B. im Exposé beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, namentlich durch den Grundstückseigentümer. Eine Gewähr für deren Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung begrenzt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Ersatzansprüche

Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruchs verhindert, berechtigt uns zum Ersatz des sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.

Datenschutz

Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen verarbeitet werden. Dabei werden alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachtet und die technischen Einrichtungen entsprechend gestaltet. Unsere Mitarbeiter sind gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet. Der Auftraggeber ist mit der Verwendung von E-Mail im Rahmen der Geschäftsbeziehung einverstanden.

VERBRAUCHERSCHLICHTUNG

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für Kaufleute ist Passau. Der Maklervertrag unterliegt deutschem Recht.

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